In die Berge trotz Teil-Lockdown?

Der Oktoberschnee ist weitgehend abgeschmolzen und ein stabiles Hochdruckgebiet breitet sich aus … das kommende Wochenende verspricht beste Tourbedingungen. Aber darf man überhaupt derzeit einen Bergausflug unternehmen?

Die Minsterpräsidenten Konferenz forderte Bürgerinnen und Bürger letzte Woche dazu auf, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. 

Aber was heißt überregional eigentlich? Darf man nicht mehr in einen anderen Landkreis oder in einen anderen Regierungsbezirk?

Florian Herrmann (Leiter der Bayerischen Staatskanzlei) gibt zu, dass im Beschluss kein kilometergenauer Radius, in welchem man Ausflüge machen kann, festgelegt ist.

Wichtig ist auch, dass es sich um ein Gebot und kein Verbot handelt. Es geht vor allem darum, Kontakte zu minimieren.

Von daher sind meines Erachtens Bergtouren sehr wohl legitim, vor allem dann, wenn man sich möglichst unbekannte Ziel anstelle überlaufener Modetouren (wie z.B. der Rosskaiser – siehe Bild) aussucht.

Nun stellt sich noch die Frage nach der angemessenen Anreise. Leider macht es in Sachen Infektionsgefahr derzeit großen Sinn, mit dem eigenen (mit der Hausgemeinschaft möglichst vollbesetzten) KFZ und nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Berge zu fahren. Dieser Ratschlag kommt mit allerdings alles andere als leicht „über die Tasten“.

0 - 0

Thank You For Your Vote!

Sorry You have Already Voted!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert